Vom Gemeinderat wurde ab August 2023 eine Gebühr in Höhe von 202,00 Euro festgelegt.
Das Essensgeld in Höhe von 69,00 Euro ist in diesem Betrag bereits enthalten.
Der Beitrag wird für 12 Monate erhoben.
Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme durch das Landratsamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Sehr gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich. Wenden Sie sich dazu an unsere Verwaltungsmitarbeiterin:
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