Die Anzahl aller Kinder unter 18 Jahren eines Haushaltes wird bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigt und bewirkt eine entsprechende Reduzierung.
Die Elternbeiträge werden für 12 Monate erhoben.
Das Essensgeld in Höhe von 69,00 € ist in den Elternbeiträgen der Verlängerten Öffnungszeit mit 7 Stunden und der Ganztagesbetreuung bereits enthalten.
Vom Gemeinderat wurden ab August 2023 folgende Gebühren festgelegt:
Krippe Verlängerte Öffnungszeit 7 Stunden | |
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bei 1 Kind in der Familie | 397,93 Euro |
bei 2 Kindern in der Familie | 315,69 Euro |
bei 3 Kindern in der Familie | 233,46 Euro |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 134,79 Euro |
Krippe Ganztagesbetreuung 8 Stunden | |
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bei 1 Kind in der Familie | 444,92 Euro |
bei 2 Kindern in der Familie | 350,94 Euro |
bei 3 Kindern in der Familie | 256,96 Euro |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 144,18 Euro |
Krippe Ganztagesbetreuung 9 Stunden | |
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bei 1 Kind in der Familie | 491,91 Euro |
bei 2 Kindern in der Familie | 386,18 Euro |
bei 3 Kindern in der Familie | 280,45 Euro |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 153,58 Euro |
Kindergarten Verlängerte Öffnungszeit 7 Stunden | |
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bei 1 Kind in der Familie | 258,46 Euro |
bei 2 Kindern in der Familie | 211,09 Euro |
bei 3 Kindern in der Familie | 163,73 Euro |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 106,89 Euro |
Kindergarten Ganztagesbetreuung 8 Stunden | |
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bei 1 Kind in der Familie | 285,52 Euro |
bei 2 Kindern in der Familie | 231,39 Euro |
bei 3 Kindern in der Familie | 177,26 Euro |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 112,30 Euro |
Kindergarten Ganztagesbetreuung 9 Stunden | |
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bei 1 Kind in der Familie | 312,59 Euro |
bei 2 Kindern in der Familie | 251,69 Euro |
bei 3 Kindern in der Familie | 190,79 Euro |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 117,72 Euro |
Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme durch das Landratsamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Sehr gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich. Wenden Sie sich dazu an unsere Verwaltungsmitarbeiterin:
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