Die Anzahl aller Kinder unter 18 Jahren eines Haushaltes wird bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigt und bewirkt eine entsprechende Reduzierung.
Ab Oktober 2023 werden die Öffnungszeiten auf 7 Stunden reduziert.
Vom Gemeinderat wurden folgende Gebühren festgelegt (zusätzlich 69,00 € Essensgeld)
Verlängerte Öffnungszeit 7 Stunden | |
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bei 1 Kind in der Familie | 189,46 Euro |
bei 2 Kindern in der Familie | 142,09 Euro |
bei 3 Kindern in der Familie | 94,73 Euro |
bei 4 und mehr Kindern in der Familie | 37,89 Euro |
Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit der Beitragsübernahme durch das Landratsamt, Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe.
Sehr gerne sind wir Ihnen bei der Antragsstellung behilflich. Wenden Sie sich dazu an unsere Verwaltungsmitarbeiterin:
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